Ein Rückfall in unselige Zeiten
netzwelt, Mittwoch, 12. September 2007, 11:14
Im Kampf gegen den Terrorismus will Unions-Fraktionsvize Bosbach Konvertiten strenger überwachen. Er forderte (gestern Abend in der "Münchner Runde" des Bayerischen Rundfunks), dass alle, die den Islam als neue Religion annehmen, in einem Register geführt werden. Er wolle nicht aus lauter politischer Korrektheit die Augen vor der Realität verschließen.
Eine solche Speicherung sei "sinnvoll, denn wir wissen, dass sich einige nach dem Übertritt radikalisieren lassen. Das ist kein Generalverdacht, sondern eine Gefahrenabwehr".
(Quelle: spiegel.de)
"Als Generalverdacht wird ein verallgemeinerter, ein generalisierter, Verdacht bezeichnet. Beispielsweise wenn der Verdacht gegenüber einer Person auf eine soziale Gruppe ausgedehnt wird, der diese Person angehört." (Definition Wikipedia)
Weil "einige" sich radikalisieren, will Bosbach "alle" in ein Register schreiben. Das ist nichts anderes, als die Ausdehnung eines Verdachtes gegen einzelne auf eine soziale Gruppe und damit liegt laut Definition ein Generalverdacht vor.
Schließt Gefahrenabwehr den Generalverdacht aus, wie uns Bosbach glauben machen will?
Aber warum so aufwändig? Noch einfacher wäre es, wenn man Konvertiten oder gleich allen Muslimen in Deutschland vorschreibt, z. B. einen gelben Halbmond gut sichtbar, sagen wir mal...auf der linken Brust zu tragen.
Außerdem sollte Herr Bosbach mal wieder das Grundgesetz in die Hand nehmen und ein besonderes Augenmerk auf die Artikel 3 und 4 werfen.
Eine solche Speicherung sei "sinnvoll, denn wir wissen, dass sich einige nach dem Übertritt radikalisieren lassen. Das ist kein Generalverdacht, sondern eine Gefahrenabwehr".
(Quelle: spiegel.de)
"Als Generalverdacht wird ein verallgemeinerter, ein generalisierter, Verdacht bezeichnet. Beispielsweise wenn der Verdacht gegenüber einer Person auf eine soziale Gruppe ausgedehnt wird, der diese Person angehört." (Definition Wikipedia)
Weil "einige" sich radikalisieren, will Bosbach "alle" in ein Register schreiben. Das ist nichts anderes, als die Ausdehnung eines Verdachtes gegen einzelne auf eine soziale Gruppe und damit liegt laut Definition ein Generalverdacht vor.
Schließt Gefahrenabwehr den Generalverdacht aus, wie uns Bosbach glauben machen will?
Aber warum so aufwändig? Noch einfacher wäre es, wenn man Konvertiten oder gleich allen Muslimen in Deutschland vorschreibt, z. B. einen gelben Halbmond gut sichtbar, sagen wir mal...auf der linken Brust zu tragen.
Außerdem sollte Herr Bosbach mal wieder das Grundgesetz in die Hand nehmen und ein besonderes Augenmerk auf die Artikel 3 und 4 werfen.
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